Rechtsschutzversicherung
richtig versichert sein

Rechtsschutzversicherung - Sicherheit im Streitfall

Rechtsschutzversicherung Ob als Hausbesitzer, Mieter, Autofahrer oder Arbeitnehmer, heutzutage benötigt man schnell einen Anwalt zur Vertretung der eigenen Rechte. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird daher zu Recht für jeden Einzelnen empfohlen. Worauf man achten muss und inwiefern sich einzelne Versicherungsangebote voneinander unterscheiden, zeigt allein der direkte Vergleich.

Sicherheit beim Rechtsstreit

Wissenswertes über Rechtsschutzversicherungen

Eine Rechtschutzversicherung gehört zu den Sachversicherungen. Die am häufigsten in Anspruch genommene Rechtsschutzversicherung ist der Verkehrsrechtschutz. Hier muss öfter als in anderen Streitfällen der Anwalt zu Hilfe kommen, um die Schuldfrage zu klären. Das kann teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung bietet da wertvolle Hilfe.

Aber auch bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Nachbarn ist man über eine Rechtsschutzversicherung gut abgesichert. Leistungen und Konditionen unterscheiden sich allerdings erheblich von Versicherung zu Versicherung. Man sollte daher unbedingt verschiedene Angebote miteinander vergleichen, bevor man sich für einen Versicherungsanbieter entscheidet.

Rechtsschutzversicherung wechseln

Die meisten Versicherungen baben eine Laufzeit von 1 Jahr können zum Ende des Versicherungsjahres beziehungsweise zum Ende der Vertragslaufzeit (bei unterjährige Zahlungsweise) ihren bisherigen Versicherungsvertrag kündigen. Bei einem nahtlosem Übergang zwischen den beiden Verträgen entfällt die Wartezeit von 3 Monaten, so dass Sie nicht nochmal warten müsseb, ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt.
Bei einem neuen Versicherungsvertrag haben Sie im Regelfall eine Wartezeit von 3 Monaten. Kommt es während der Wartezeit zu einem Schadensfall, wird dieser von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen! Die Ursache für einen Rechtsschutzfall muss nach Beendigung des Schadenfalls liegen, erst dann tritt die Versicherung für den Fall in Kraft.

Die Privat- und Berufsrechtsschutz beinhaltet u.a. folgende Leistungen

Schadensersatzrechtschutz ...wenn sie z. B. Arztkosten, Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für den beschädigten Gartenzaun geltend machen wollen.

Arbeitsrechtschutz ...wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Streit wegen einer Kündigung, Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüche oder der betrieblichen Altersversorgung klären wollen.

Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht ...wenn Sie beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen wollen.

Steuerrechtschutz vor Gerichten ...wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen wollen oder Sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung klären wollen.

Strafrechtschutz ...wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder Sie als Aufsichtspflichtiger, Tierhalter, Jäger oder Sportler Prozesse abwehren wollen.

Ordnungswidrigkeitenrechtschutz

Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Sozialgerichtsrechtsschutz

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Sie sind Versichert:

im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.

Nur wenn Sie wirklich Single sind, d.h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur Familienrechtsschutz in Frage.

Vergleichsrechner

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Genehmigung § 34 c GewO:
Erlaubnis nach § 34 c GewO erteilt durch die Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Bürgeramt,


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  • 21465 Wentorf bei Hamburg