Tierhaftpflichtversicherung
richtig versichert sein

Haftpflichtversicherung für Tierhalter

Tierhaftpflichtversicherung Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind im Regelfall nicht über die normale Haftpflichtversicherung versichert. Durch Haustiere können hohe Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten entsehen. Daher sollte jeder Tierhalter über den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung nachdenken.

Haftpflichtversicherung für Tiere

Personen- und Schäden die von einem Hund, einer Katze, einem Pferd oder Esel verursacht werden, sind nicht über die normale Haftpflichtversicherung versichert. Mit dem von "richtig-versichert-sein.de" empfohlenden Vergleichsrechner für Sachversicherung aus dem Bereich Tierhaftpflichtversicherung finden Sie zahlreiche Versicherungsangebote, um sich im Schadensfall vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen.

Versicherungspflicht für Hunde

In den sechs Bundesländern Brandenburg, Berlin, Hamburg, Thüringen und Niedersachsen besteht für alle Hundebesitzer die Pflicht zur Hundehaftpflicht. Für Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen besteht ebenfalls die Pflicht einer Sachversicherung für Hund abzuschließen, wenn der Hund größer als 40 cm (Körpergröße) ist und mehr als 20 Kg wiegt. In anderen Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur dann vorgeschrieben, wenn dem Hund eine Auffälligkeit bescheinigt wurde. In den restlichen Bundesländern, außer in Mecklenburg-Vorpommern, wo gar keine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde besteht, sind Hundeversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde finden Sie auf wikipedia.org.

Vergleichsrechner

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Genehmigung § 34 c GewO:
Erlaubnis nach § 34 c GewO erteilt durch die Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Bürgeramt,


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